Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Programme des Wolke auf Reisen e.V. · Stand 05.07.2026

Das Wichtigste in Kürze

  • Buchen ist unkompliziert: Online-Klick, formlose E-Mail-Antwort oder Unterschrift — alles gilt.
  • 💶 Keine Anzahlung — bezahlt wird nach der Fahrt: abgerechnet wird die tatsächliche Teilnehmendenzahl (mindestens die vereinbarte Mindestteilnehmerzahl).
  • 🗓️ Komplette Fahrt absagen: bis 12 Wochen vor Reisebeginn kostenfrei — danach gestaffelt 25 / 50 / 80 % der Mindestabrechnung.
  • 🧒 Einzelne Kinder sagen ab? Jederzeit kostenfrei — und jede Person darf bis Reisebeginn ersetzt werden.
  • 🌪️ Höhere Gewalt (z. B. behördliche Schließungen): beide Seiten können kostenfrei zurücktreten, Zahlungen werden erstattet.
  • 🛡️ Keine Reiserücktrittsversicherung enthalten — bei Bedarf bitte selbst abschließen. Wir kalkulieren keine Überschüsse.

Dieser Überblick ist eine unverbindliche Lesehilfe — maßgeblich sind allein die vollständigen AGB unten.

§ 1 Begriffsbestimmungen

Aktion: Erlebnis-/pädagogische Programme, Projekt- bzw. Aktionstage, Einzelmodul.
Teilnehmende (TN): die Institutionen, die für mehrere Personen eine Aktion buchen.
Einzelteilnehmende (ET): die einzelne Person, die an einer Aktion teilnimmt.
Gebühren: Entgelt für die Teilnahme an der Aktion; werden je nach Aktion als Einzel- oder Gruppengebühren ausgewiesen.
Veranstalter: Anbieter einer Aktion, einer Programmfahrt, eines Projekttages.

§ 2 Anmeldung

Eine verbindliche Anmeldung zu einer Aktion erfolgt durch Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung. Es gelten ausschließlich die in der Kooperationsvereinbarung und Buchungsbestätigung genannten Preise und Leistungen. Der TN bzw. ET erkennt diese Geschäftsbedingungen an, soweit sie dem Vertrag wirksam zugrunde gelegt werden.

§ 3 Bezahlung

3.1 Der TN bzw. ET leistet, soweit nicht anders vereinbart, keine Anzahlung. Die im Vertrag vereinbarte TN/ET-Gebühr ist zum Ende der Aktion beim Veranstalter zu entrichten, es sei denn, dies wird in der Leistungsvereinbarung anders geregelt.

3.2 (§ 651r BGB) Sollte der Wolke auf Reisen e.V. als Reiseveranstalter fungieren, erhalten Sie nach erfolgter Aktion eine Abrechnung, die umgehend zu begleichen ist. In diesem Fall gelten abweichend unsere allgemeinen Reisebedingungen, sofern sie dem Vertrag wirksam zugrunde gelegt werden.

§ 4 Rücktritt durch den TN

4.1 Einzelne Teilnehmer sowie die ganze Gruppe können jederzeit vor Leistungsbeginn vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt von einer bestätigten Aktion hat schriftlich zu erfolgen; maßgeblich ist das Datum des Posteingangs beim Veranstalter. Kostenfreie Stornierungen der gesamten Aktion sind bis 12 Wochen vor Anreise möglich. Absagen einzelner Teilnehmender sind jederzeit kostenfrei; die Mindestabrechnung nach § 12 bleibt davon unberührt.

4.2 Der Anspruch des Veranstalters auf eine Rücktrittspauschale bemisst sich an der Mindestabrechnung (20 zahlende TN × vereinbarter Preis pro TN) und beträgt:

  • 12 bis 8 Wochen vor Anreise: 25 % der Mindestabrechnung
  • 8 bis 2 Wochen vor Anreise: 50 % der Mindestabrechnung
  • ab 2 Wochen vor Anreise sowie bei Nichtantritt: 80 % der Mindestabrechnung

Eine gesonderte Bearbeitungsgebühr fällt nicht an.

4.3 Für vereinbarte Nebenleistungen (Unterkunft, Verpflegung außer Selbstverpflegung, Anreise u. a.) gelten die jeweiligen Stornierungsbedingungen der Nebenleistungserbringer; der Veranstalter tritt hier nur als Vermittler auf. Kosten einer gebuchten Busanreise werden nur anteilig und nur insoweit weiterberechnet, wie dem Veranstalter tatsächlich Stornokosten entstehen. Der Wolke auf Reisen e.V. behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere Entschädigung zu fordern, soweit wesentlich höhere Aufwendungen entstanden sind. Die Entschädigung wird unter Berücksichtigung ersparter Aufwendungen und anderweitiger Verwendung berechnet.

4.4 Abweichende Vereinbarungen über Rücktritt und Storno sind im Einzelfall möglich und bedürfen der Schriftform.

4.5 Dem TN/ET bleibt der Nachweis unbenommen, dass ein Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.

4.6 Der Wolke auf Reisen e.V. empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.

§ 5 Rücktritt und Abbruch durch den Veranstalter

Der Veranstalter ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. die Aktion abzubrechen, wenn:

5.1 die Durchführung aufgrund mangelnder Beteiligung (mind. 20 ET) nicht möglich ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Der Teilnahmepreis wird in diesem Fall unverzüglich erstattet; ein Rücktritt wegen mangelnder Beteiligung ist bis 48 Stunden vor Programmbeginn möglich.

5.2 das Programm aufgrund der Gruppendynamik und Zusammensetzung der Gruppe nicht mehr durchgeführt werden kann.

5.3 gebuchte Programmbausteine aus Sicherheitsgründen nicht realisiert werden können, die im Verantwortungsbereich der TN/ET liegen (z. B. Klettern, Bogenschießen).

5.4 die Aktion vor Ort abgebrochen werden muss, weil ET rassistisches, respektloses oder sexistisches Verhalten zeigen und dies trotz pädagogischer Betreuung nicht unterlassen.

5.5 bei groben Verstößen (z. B. Körperverletzung, Diebstahl, Drogenkonsum, mutwillige Sachbeschädigung) ein sofortiger Ausschluss vom Programm ausgesprochen werden kann.

5.6 Tritt der Veranstalter aus den unter 5.2–5.5 genannten Gründen zurück, behält er den Anspruch auf den Gesamtpreis; er muss sich ersparte Aufwendungen und Vorteile aus anderweitiger Verwendung anrechnen lassen. Mehrkosten tragen die TN.

§ 6 Kündigung wegen außergewöhnlicher Umstände

Tritt ein bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer außergewöhnlicher Umstand ein, der die Aktion unzumutbar erschwert oder gefährdet, kann sowohl der Veranstalter als auch der TN/ET den Vertrag im Vorfeld kündigen; der TN wird unverzüglich unterrichtet. Tritt der Umstand während einer Aktion ein, bieten wir ein Ersatzprogramm für nicht durchführbare Bausteine an. Ist die Kündigung erfolgt, werden die Gebühren abzüglich der bis dahin erbrachten Aufwendungen erstattet. Mehrkosten tragen die TN.

§ 7 Mitwirkungspflicht / Mängelanzeigen

Der TN und der ET müssen auftretende Mängel sofort schriftlich anzeigen: Wolke auf Reisen e.V., Segelfliegerdamm 10, 12487 Berlin – info@wolkeaufreisen.de.

§ 8 Aufsichtspflicht

Der Veranstalter ist für den Ablauf der vereinbarten Aktionen verantwortlich. Bei den Aktionen bleibt die Aufsichtspflicht bei den mitreisenden Betreuern und Lehrern. Die Betreuer sind nach Maßgabe der Bedingungen vor Ort und der vertraglichen Vereinbarung in die Aufsichtspflicht eingebunden. Es gelten die allgemeinen Durchführungsbestimmungen und Schulfahrten-Erlasse für Klassenfahrten.

§ 9 Haftungsbeschränkungen

9.1 Wir sind verpflichtet, die übertragenen Arbeiten mit fachlicher Sorgfalt nach bestem Wissen durchzuführen.

9.2 Die vertragliche Haftung für Schäden, die keine Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Vertragspreis beschränkt.

9.3 Die Teilnehmer verpflichten sich, mit dem zur Verfügung gestellten Material sorgsam umzugehen.

9.4 Wir haften nicht für Fremdleistungen sowie dadurch bedingte Schäden, Verlust, Diebstahl u. a., sofern wir nur als Vermittler auftreten und diese Leistungen ausdrücklich unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.

9.5 Für Schäden, die dem Wolke auf Reisen e.V. durch die ET zugefügt werden, haftet der TN im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.

9.6 Bei Klassenfahrten-Angeboten tritt der Wolke auf Reisen e.V. lediglich als Vermittler von Unterkunft und Anreise auf und haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden dieser vermittelten Leistungen, wenn sie eindeutig als Fremd-/Nebenleistungen gekennzeichnet sind.

§ 10 Zusätzliche Kosten

Im Gebührensatz für das Programm nicht enthalten sind, soweit nicht gesondert vereinbart:

  • Kosten der An- und Abreise
  • Kosten für Unterkunft und Verpflegung
  • Kosten für Angebote, die über das vereinbarte Programm hinausgehen (z. B. Kanumiete)
  • Individualversicherungen (z. B. Reiserücktrittsversicherung)

§ 11 An- und Abreise

Die An- und Abreise erfolgt grundsätzlich individuell ohne Begleitung des Veranstalters und zwischen 10 und 12 Uhr, sofern nicht anders vereinbart. Der Veranstalter ist über die Ankunftszeit zu unterrichten.

§ 12 TN-Zahlen

Wenn nicht anders vereinbart, wird die dem Vertrag zugrunde liegende TN-Zahl fällig. Die zu tragende Mindestteilnehmendenzahl liegt bei 20 zahlenden TN, sofern keine anderen Vereinbarungen gelten. Der Wolke auf Reisen e.V. ist bis 7 Tage vor Aktionsbeginn über die genaue TN-Zahl zu informieren; andernfalls wird die Gebühr für die in der Kooperationsvereinbarung genannte TN-Zahl fällig.

§ 13 Trainereinsatz

Der Wolke auf Reisen e.V. behält sich vor, die Anzahl der Trainer kurzfristig zu ändern, sollten TN-Zahlen oder andere Umstände dies bedingen. Ausnahmen sind möglich, u. a. bei neu zusammengesetzten Klassen (Klassenstufen 5 und 7), bei denen eine konkrete TN-Zahl bei Anmeldung noch nicht feststehen kann.

§ 14 Schlussbestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB zieht nicht deren gesamte Unwirksamkeit nach sich.