für Programme des Wolke auf Reisen e.V. · Stand 25.08.2026
Dieser Überblick ist eine unverbindliche Lesehilfe — maßgeblich sind allein die vollständigen AGB unten.
Aktion: Erlebnis-/pädagogische Programme, Projekt- bzw. Aktionstage, Einzelmodul.
Teilnehmende (TN): die Institutionen, die für mehrere Personen eine Aktion buchen.
Einzelteilnehmende (ET): die einzelne Person, die an einer Aktion teilnimmt.
Gebühren: Entgelt für die Teilnahme an der Aktion; werden je nach Aktion als Einzel- oder Gruppengebühren ausgewiesen.
Veranstalter: Anbieter einer Aktion, einer Programmfahrt, eines Projekttages.
Eine verbindliche Anmeldung zu einer Aktion erfolgt in Textform; eine E-Mail genügt. Möglich sind insbesondere die Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung, die Annahme des Angebots über unser Online-Portal und eine formlose Annahmeerklärung in Textform. Es gelten ausschließlich die in der Kooperationsvereinbarung und Buchungsbestätigung genannten Preise und Leistungen. Der TN bzw. ET erkennt diese Geschäftsbedingungen an, soweit sie dem Vertrag wirksam zugrunde gelegt werden.
3.1 Der TN bzw. ET leistet, soweit nicht anders vereinbart, keine Anzahlung. Die im Vertrag vereinbarte TN/ET-Gebühr ist zum Ende der Aktion beim Veranstalter zu entrichten, es sei denn, dies wird in der Leistungsvereinbarung anders geregelt.
3.2 (§ 651r BGB) Sollte der Wolke auf Reisen e.V. als Reiseveranstalter fungieren, erhalten Sie nach erfolgter Aktion eine Abrechnung, die umgehend zu begleichen ist.
4.1 Die ganze Gruppe kann jederzeit vor Leistungsbeginn vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt von einer bestätigten Aktion bedarf der Textform; eine E-Mail genügt. Maßgeblich ist der Zugang der Erklärung beim Veranstalter. Kostenfreie Stornierungen der gesamten Aktion sind bis 12 Wochen vor Anreise möglich. Für einzelne Teilnehmende gilt § 4.8.
4.2 Der Anspruch des Veranstalters auf eine Rücktrittspauschale bemisst sich an der Mindestabrechnung (vereinbarte Mindestteilnehmerzahl × vereinbarter Preis pro TN) und beträgt:
Eine gesonderte Bearbeitungsgebühr fällt nicht an.
4.3 Für vereinbarte Nebenleistungen (Unterkunft, Verpflegung außer Selbstverpflegung, Anreise u. a.) gelten die jeweiligen Stornierungsbedingungen der Nebenleistungserbringer; der Veranstalter tritt hier nur als Vermittler auf. Kosten einer gebuchten Busanreise werden nur anteilig und nur insoweit weiterberechnet, wie dem Veranstalter tatsächlich Stornokosten entstehen. Der Wolke auf Reisen e.V. behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere Entschädigung zu fordern, soweit wesentlich höhere Aufwendungen entstanden sind. Die Entschädigung wird unter Berücksichtigung ersparter Aufwendungen und anderweitiger Verwendung berechnet. Bei vorzeitiger Abreise oder verspäteter Anreise besteht kein Anspruch auf Erstattung nicht in Anspruch genommener Leistungen; die Abrechnung nach § 12 bleibt unberührt.
4.4 Abweichende Vereinbarungen über Rücktritt und Storno sind im Einzelfall möglich und bedürfen der Textform (E-Mail genügt).
4.5 Dem TN/ET bleibt der Nachweis unbenommen, dass ein Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.
4.6 Der Wolke auf Reisen e.V. empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
4.7 Bis zum Beginn der Aktion kann jede angemeldete Person kostenfrei durch eine andere geeignete Person ersetzt werden. Bereits fest für die ursprünglich angemeldete Person eingekaufte Fremdleistungen (z. B. Tickets) werden weiterberechnet, soweit sie nicht erstattbar oder übertragbar sind.
4.8 Einzelne Teilnehmende: Der Vertrag wird für jede angemeldete Person einzeln geführt; die Lehrkraft bzw. der Ansprechpartner verwaltet die Anmeldungen für die Gruppe. Die Teilnehmendenzahl kann bis 14 Tage vor Aktionsbeginn kostenfrei angepasst werden und ist mit Ablauf dieser Frist verbindlich (§ 12). Ab diesem Zeitpunkt entstehen uns nicht mehr abwendbare Kosten, z. B. für Fahrkarten, Verpflegung, Unterkunft und Anmietungen. Deshalb gilt für jede bis dahin angemeldete Person, die an der Aktion nicht teilnimmt (Absage nach der Frist oder Nichtantritt), die Rücktrittspauschale nach § 4.2 von 80 % des vereinbarten Preises pro TN, es sei denn, sie wird nach § 4.7 ersetzt. § 4.5 bleibt unberührt; die Mindestabrechnung nach § 12 bleibt ebenfalls unberührt.
Der Veranstalter ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. die Aktion abzubrechen, wenn:
5.1 die Durchführung aufgrund mangelnder Beteiligung nicht möglich ist. Die Mindestteilnehmerzahl (20 Teilnehmende, soweit nicht abweichend vereinbart) und der späteste Zeitpunkt der Rücktrittserklärung sind in der Kooperationsvereinbarung angegeben. Der Rücktritt ist möglich bis 7 Tage vor Reisebeginn bei Reisen von 2 bis 6 Tagen und bis 48 Stunden vor Beginn bei eintägigen Aktionen. Der Teilnahmepreis wird unverzüglich erstattet.
5.2 das Programm aufgrund der Gruppendynamik und Zusammensetzung der Gruppe nicht mehr durchgeführt werden kann.
5.3 gebuchte Programmbausteine aus Sicherheitsgründen nicht realisiert werden können, die im Verantwortungsbereich der TN/ET liegen und durch diese zu vertreten sind (z. B. Klettern, Bogenschießen).
5.4 die Aktion vor Ort abgebrochen werden muss, weil ET rassistisches, respektloses oder sexistisches Verhalten zeigen und dies trotz pädagogischer Betreuung nicht unterlassen, so dass die gebuchten Aktionen gefährdet und damit nicht durchführbar sind.
5.5 bei groben Verstößen (z. B. Straftaten wie vorsätzliche Körperverletzung, Diebstahl, Drogenkonsum, mutwillige Sachbeschädigung) ein sofortiger Ausschluss vom Programm ausgesprochen werden kann.
5.6 Tritt der Veranstalter aus den unter 5.3 bis 5.5 genannten Gründen zurück, behält er den Anspruch auf den Gesamtpreis; er muss sich ersparte Aufwendungen und Vorteile aus anderweitiger Verwendung anrechnen lassen. Mehrkosten tragen die TN.
Tritt ein bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer außergewöhnlicher Umstand ein, der die Aktion unzumutbar erschwert oder gefährdet, kann sowohl der Veranstalter als auch der TN/ET den Vertrag im Vorfeld kündigen; der TN wird unverzüglich unterrichtet. Erfolgt die Kündigung vor Beginn der Aktion, ist sie für beide Seiten kostenfrei: Es fällt keine Entschädigung an, und bereits geleistete Zahlungen werden vollständig erstattet. Tritt der Umstand während einer Aktion ein, bieten wir ein Ersatzprogramm für nicht durchführbare Bausteine an; wird die Aktion abgebrochen, werden die Gebühren für die nicht mehr erbrachten Leistungen erstattet.
Der TN und der ET müssen auftretende Mängel unverzüglich in Textform (E-Mail genügt) anzeigen: Wolke auf Reisen e.V., Segelfliegerdamm 10, 12487 Berlin – info@wolkeaufreisen.de.
Der Veranstalter ist für den Ablauf der vereinbarten Aktionen verantwortlich. Bei den Aktionen bleibt die Aufsichtspflicht bei den mitreisenden Betreuern und Lehrern. Die Veranstalter sind nach Maßgabe der Bedingungen vor Ort und der vertraglichen Vereinbarung in die Aufsichtspflicht eingebunden. Es gelten die allgemeinen Durchführungsbestimmungen und Schulfahrten-Erlasse für Klassenfahrten.
9.1 Wir sind verpflichtet, die übertragenen Arbeiten mit fachlicher Sorgfalt nach bestem Wissen durchzuführen.
9.2 Die vertragliche Haftung für Schäden, die keine Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Vertragspreis beschränkt.
9.3 Die Teilnehmer verpflichten sich, mit dem zur Verfügung gestellten Material sorgsam umzugehen.
9.4 Wir haften nicht für Fremdleistungen sowie dadurch bedingte Schäden, Verlust, Diebstahl u. a., sofern wir nur als Vermittler auftreten und diese Leistungen ausdrücklich unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
9.5 Für Schäden, die dem Wolke auf Reisen e.V. durch die ET zugefügt werden, haftet der TN im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
9.6 Bei Klassenfahrten-Angeboten tritt der Wolke auf Reisen e.V. lediglich als Vermittler von Unterkunft und Anreise auf und haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden dieser vermittelten Leistungen, wenn sie eindeutig als Fremd-/Nebenleistungen gekennzeichnet sind.
Im Gebührensatz für das Programm nicht enthalten sind, soweit nicht gesondert vereinbart:
Die An- und Abreise erfolgt grundsätzlich individuell ohne Begleitung des Veranstalters und zwischen 10 und 12 Uhr, sofern nicht anders vereinbart. Der Veranstalter ist über die Ankunftszeit zu unterrichten.
Wenn nicht anders vereinbart, wird die dem Vertrag zugrunde liegende TN-Zahl fällig. Die zu tragende Mindestteilnehmendenzahl liegt bei 20 zahlenden TN, sofern keine anderen Vereinbarungen gelten. Der Wolke auf Reisen e.V. ist bis 14 Tage vor Aktionsbeginn über die genaue TN-Zahl zu informieren; diese Zahl ist verbindlich (§ 4.8). Andernfalls wird die Gebühr für die in der Kooperationsvereinbarung genannte TN-Zahl fällig. Ausnahmen sind möglich, u. a. bei neu zusammengesetzten Klassen (Klassenstufen 5 und 7), bei denen eine konkrete TN-Zahl bei Anmeldung noch nicht feststehen kann.
Der Wolke auf Reisen e.V. behält sich vor, die Anzahl der Trainer kurzfristig zu ändern, sollten TN-Zahlen oder andere Umstände dies bedingen.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB zieht nicht deren gesamte Unwirksamkeit nach sich.